Finanzierung

Ganz Mitteldeutschland

All unsere Programme sind über GTA Gelder finanzierbar!

Finanzierungsarten

Für Eltern

  • Finanzierung über soziale & kulturelle Teilhabe: 

Durch das Bildungspaket und dem Starke-Familie-Gesetz gibt es nun mehr Geld und weniger Bürokratie. Egal ob Ausflug, Klassenfahrt oder Lernförderung, von nun an könnt ihr, liebe Eltern, direkte finanzielle Hilfe erhalten.

Füllt dafür einfach die Anträge, aus die auf dich zutreffen und schickt sie dem zuständigen Sozialamt oder Jobcenter zu. 

Für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 18 Jahren, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, ist das Sozialamt, Bereich Bildung und Teilhabe, Prager Straße 21, 04103 Leipzig zuständig. 

Für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 18 Jahren, die Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, ist das Sozialamt, Bereich Bildung und Teilhabe, Prager Straße 21, 04103 Leipzig zuständig. 

Für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 18 Jahren, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld erhalten, wenden sich bitte nach vorheriger Terminvereinbarung an das Jobcenter, Team Bildung und Teilhabe, Berliner Straße 9–13, 04105 Leipzig. 

Für Lehrer*innen

  • Die GTA-Finanzierung:

Gelder, die im Rahmen des Ganztagsangebotes (GTA) beantragt wurden und nicht für den kontinuierlichen Bedarf verausgabt wurden, können in Form von Projektmitteln am Ende des Schuljahres noch für bildungsrelevante Aktivitäten verwendet werden. 

So können im Rahmen eines Ganztagsangebotes Projektausflüge finanziert werden, um zum Beispiel Teambuilding-Angebote oder die Einbindung neuer Medien mit Lehrinhalten einzubeziehen. Auch sportliche Events sind dabei durchaus denkbar.

Zum Beispiel: Die Geschichts-AG kann zusätzliche Projektmittel beantragen, um die Tablet-Tour „Friedliche Revolution“ zu finanzieren und ein besonderes Highlight innerhalb des GTAs zu ermöglichen.

  • Die SCHILF-Finanzierung: 

Ihr wolltet euch im Lehrer*innen Kollegium schon immer mal als Team gemeinsam weiterentwickeln? Über das SCHILF Programm des Landesamtes für Schule und Bildung könnt ihr euch in diversen Bereichen weiterbilden, wobei das „Qualitätsbudget“ zur Abdeckung der Kosten dient. 

Unserer Programme werden auch direkt durch das LASUB unterstützt, vor allem unsere pädagogischen Tage zu Themen wie Identität und Diversität, Gewaltprävention, soziales Lernen, Teambuilding, Medienbildung, physisches und psychisches Wohlbefinden sowie Suchtprävention sind sehr beliebt. 

Wir wissen, wie wichtig es ist, dass Weiterbildung Spaß macht und sorgen deswegen für das richtige Ambiente. Wir kommen zu euch, oder aber ihr lasst den Schulstaub einmal hinter euch und nutzt die einzigartige Atmosphäre unserer atemberaubenden Seenlandschaft für eine entspannte Team-Situation. Denn manche Dinge lassen sich besser in einer neuen Umgebung verändern.

Also packt eure Kolleg*innen ein und nutzt den pädagogischen Tag, um als Team zusammenzuwachsen. Überwindet eure Komfortzonen, lernt neue Seiten an euch kennen, und schafft Erinnerungen, an denen ihr noch lange Spaß habt.

Finanzierungsleitfaden

Für Eltern

Hier findest du einen Leitfaden, wie man finanzielle Unterstützung im Rahmen der sozialen und kulturellen Teilhabe beantragt.

  1. Ist dein Kind, dass an den Ausflügen, Klassenfahrten oder Lernförderungen teilnehmen wird, unter 18 Jahre alt? Das ist wichtig, ansonsten kann der Antrag leider nicht angenommen werden.
  2. Welche Leistungen nimmst du bereits für dein Kind in Anspruch?  Je nach Leistungsbereich müssen andere Anträge ausgefüllt werden. HIER findest du die Anträge für Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag. HIER findest du die Anträge für Empfänger von Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen. HIER findest du die Anträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.
  3. Suche dir nun in deinem Leistungsbereich die Aktivität heraus, an dem dein Kind teilnehmen wird. Es gibt einen allgemeinen Antrag und jeweils einen extra Antrag für Klassenfahrten. In beiden Fällen brauchst du aber den Antrag für die Teilnahmebestätigung (bereits in den Dokumenten von Punkt 2 entahlten). 
  4. Fülle nun die Anträge mit den gewünschten Informationen aus
  5. Jetzt musst du die Anträge nur noch einreichen. Beantragende von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen schicken die Anträge bitte zum Sozialamt, Bereich Bildung und Teilhabe, Prager Straße 21, 04103 Leipzig. Beantragende von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten schicken die Anträge bitte an das Jobcenter, Team Bildung und Teilhabe, Berliner Straße 9–13, 04105 Leipzig.
  6. Nun musst du nur noch auf die Antragsbestätigung warten. Das Geld erhältst du direkt auf dein angegebenes Konto.

Für Lehrer*innen

Hier findest du einen Leitfaden, wie man GTA Gelder für eine langfristige finanzielle Entlastung beantragen kann.

  1. Antragszeitraum: Zuerst musst du einen Blick in den Kalender werfen. Die Anträge für die GTA Gelder müssen nämlich bis zum 28. Februar eines jeden Kalenderjahres eingereicht werden. 
  2. Schulkonferenz: Bevor der Antrag versendet werden kann, muss eine Schulkonferenz stattfinden, um über die Inhalte und Durchführung abzustimmen. Es müssen mindestens drei Tage pro Woche für jeweils 7 Stunden GTA Angebote geleistet werden. Diese können reguläre schulische Inhalte oder zusätzliche Angebote sein.
  3. Antragsteller: Informiert euren Schulträger oder Schulförderverein (Einverständniserklärung nötig), dieser stellt den Antrag und ist damit Zuweisungsempfänger. Dafür muss sich der Antragssteller bei der sächsischen Aufbaubank anmelden und den Antrag elektronisch im Förderportal einreichen. Das Anmeldeformblatt findest du HIER und alle weiteren Schritte HIER
  4. Einnahmen und Ausgaben: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen über ein separates Konto abgewickelt werden. Vorleistungen können über Rechnungen, Quittungen oder Kassenbons mit Überweisungen beglichen werden. Wenn du dir nicht sicher bist, wofür du die GTA Gelder ausgeben darfst, ließ einfach HIER nach. Wir können dir jedoch jetzt schon sagen, dass alle unsere schulischen Angebote über GTA Gelder finanziert werden können.
  5. Jetzt musst du nur noch die Bewilligung durch deinen Träger oder Förderverein abwarten. Nun kannst du diverse Abenteuer bei uns nutzen, ganz ohne Geldsorgen.

Sächsische Schulen erhalten seit 2019 ein extra Budget nur für die Schulentwicklung. Das ehemalige Budget für schulinterne Lehrerfortbildung (SCHILF) wurde abgeschafft und für zusätzliche Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Unterricht, Organisation und Personal weiterentwickelt. Ziel ist es die Lehrkräfte in den Mittelpunkt zu stellen.

  1. Geldmenge: Jede Schule erhält pro Kalenderjahr pauschal 200,00 € und jeweils weitere 80,00 € pro Lehrkraft.
  2. Deine Schulleitung sollte diesen Betrag pauschal erhalten und kann diesen für diverse Zwecke einsetzen. Zum Beispiel für unseren pädagogischen Tag zu Themen wie Identität und Diversität, Gewalt- und Suchtprävention, Medien- und Umweltbildung, Teambuilding, soziales Lernen oder physisches und psychisches Wohlbefinden. 
  3. Beratet euch in der nächsten Lehrerkonferenz, in welchen Bereichen ihr euch weiterbilden wollt.

Falls euch unsere Weiterbildungsangebote interessieren, stellen wir euch gern ein passendes Programm zusammen. Kontaktiert uns einfach per E-Mail über hallo@ministerium-fuer-abenteuer.de oder ruft uns an unter 0341 58153224.

Mögliche Projektausflüge

Digitalisierung in Bewegung

Der DigitalPakt Schule soll den digitalen Wandel im Schulwesen auf Basis von Art. 104c GG (geändeter Fassung) gestalten. Mit unterschiedlichen Programmen bieten wir die Möglichkeit den Umgang digitaler Medien als Werkzeug aktiver Gestaltung zu schulen.

Teambuilding – soziale Kompetenzen schulen

Mit verschiedenen Formaten schulen wir spielerisch die notwendigen Kompetenzen, die auch für jedes GTA eine Basis sind, um gemeinsam als Team weiterzukommen.

 

Auch unsere anderen Angebote sind als Ganztagsangebote durchführbar. Durchstöbert einfach unsere Webseite oder schickt uns eine Anfrage mit euren Vorstellungen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

hallo@ministerium-fuer-abenteuer.de

0341 - 581 532 24

(09 bis 18:00 Uhr)