Allgemeine Geschäftsbedingungen und Veranstaltungsbedingungen für Tagesprogramme (folgend AGB/AVB)
Sehr geehrte/r Vertragspartner/in, wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote aus dem Bereich Projekttage/Tagesangebote entschieden haben. Unsere AGB für Klassenfahrten/Projektwochen und Sommerferiencamps finden Sie hier.
Bitte lesen Sie sich unsere AGB/AVB sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
1. Geltungsbereich
(1.1) Die vorliegenden AGB/AVB gelten für alle von der Campus für
Bildung & Sport gGmbH für die Vertragspartner durchgeführten Projekte.
Diese AGB/AVB gelten nicht für Reiseveranstaltungen im Sinne des §651a
BGB.
Die AGB für die Sommercamps/Projektwochen und Klassenfahrten der
Campus für Bildung & Sport gGmbH finden Sie unter
https://ministerium-fuer-abenteuer.de/agb-sommercamps/
Diese AGB/AVB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige
Veranstaltungen mit demselben Vertragspartner, ohne dass wir in jedem
Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer
AGB/AVB werden wir den Vertragspartner in jedem Fall unverzüglich
informieren.
(1.2) Diese AGB/AVB gelten ausschließlich. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als
wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(1.3) Die im Einzelfall getroffenen, individuellen Vereinbarungen mit dem
Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und
Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB/AVB. Für den
Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die
schriftliche Bestätigung durch uns erforderlich.
(1.4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur
klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten
daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB/AVB nicht
unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Geltungsbereich des Angebots
Unsere Kostenvoranschläge (Angebote) verlieren nach 10 Werktagen
ihre Gültigkeit. Nach Ablauf der 10 Werktage ist eine Gewährung des
vereinbarten Termins sowie die Gewährung sonstiger Vereinbarungen nur
nach erneuter Rücksprache möglich.
3. Vertragsgrundlagen und Vertragsabschluss
(3.1) Die Angebote der Campus für Bildung und Sport gGmbH sind
grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht durch
schriftliche Bestätigung das Vertragsangebot verbindlich abgegeben
wurde. Die Annahme des Angebots muss durch die Vertragspartner/innen
binnen 10 Werktagen durch schriftliche Zusage erfolgen. Eine verspätete
Annahme gilt als neues Angebot des Vertragspartners. Es steht der
Campus für Bildung und Sport gGmbH frei, dieses anzunehmen oder
abzulehnen.
(3.2) Die Buchung eines Projektes bei der Campus für Bildung und Sport
gGmbH muss schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Der
Vertragspartner versichert hierbei, sowohl im eigenen Namen als auch im
Namen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer*innen zu
handeln.
(3.3) Nachträgliche Änderungen der Vertragsinhalte sind nur verbindlich,
wenn sie schriftlich und nach Rücksprache mit der Campus für Bildung
und Sport gGmbH vereinbart werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(4.1) Bei Annahme des Angebots ist spätestens 10 Werktage nach
Vertragsabschluss der Gesamtpreis fällig, in Ausnahmefällen spätestens 5
Werktage nach dem durchgeführten Angebot.
(4.2) Für jedes Projekt mit einem Gesamtkostenbudget ab 2.500,00 € ist
eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vertraglich vereinbarten
Leistungspreises bis zu 10 Werktage nach
Vertragsunterzeichnung/Auftragsbestätigung fällig. Der restliche Betrag
der vereinbarten Gesamtkosten ist nach Rechnungslegung zum
vereinbarten Zahlungstermin, spätestens 4 Wochen vor Projektstart,
vollständig zu begleichen. Sollte das Projekt durch Dritte (z.B. staatliche
Fördergelder, etc.) finanziert werden und eine vorherige Anzahlung bzw.
vollständige Vorauszahlung nicht möglich sein, verpflichtet sich der
Vertragspartner sich unverzüglich mit der Campus für Bildung und Sport
gGmbH in Verbindung zu setzen.
(4.3) Bei Vertragsabschluss für Projekttage erfolgt die Zahlung
ausschließlich per Überweisung auf das unten angegebene Konto unter
Angabe der Rechnungsnummer. Der Rechnungsbetrag muss in einem
Gesamtbetrag überwiesen werden.
Empfänger: Campus für Bildung und Sport gGmbH
Bank: Sparkasse Leipzig
IBAN: DE68 8605 5592 1090 2210 76
BIC: WELADE8LXXX
(4.4) Barzahlungen sind nicht möglich.
(4.5) Für die finale Rechnungslegung ist die auf der Auftragsbestätigung
ausgemachte Teilnehmer*innenzahl verbindlich. Diese ist auch im Fall von
weniger Teilnehmer*innen am Projekttag für die Rechnungslegung
bindend; zusätzliche Teilnehmer*innen werden auf der Basis des
Angebots nachträglich berechnet (siehe dazu auch 6.2).
(4.6) Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Campus für Bildung
und Sport gGmbH eine Mahngebühr von 7,50 € verlangen. Ebenso können
zusätzliche Säumniszuschläge erhoben werden.
5. Rücktritt vom Vertrag durch den/die
Kunden/Kundin
(5.1) Stornierungsbedingungen Sonder-AGB für behördliche
Anordnungen:
Ist aufgrund behördlicher Anordnungen (zum Beispiel im Rahmen einer
Pandemie) das Projekt nicht durchzuführen, bietet CBS für alle
Vertragspartner eine Sonderregelung an. Mit dieser Sonderregelung
können Sie Ihr bei uns gebuchtes Projekt kostenfrei stornieren.
Bitte beachten Sie hierzu folgende Bedingungen:
1. das Event muss insgesamt infolge infektionsschutzrechtlicher Verbote
oder Auflagen im Heimat- und / oder Eventzielort undurchführbar sein.
Eventuelle Quarantänemaßnahmen gegenüber einzelnen Teilnehmern des
Events berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung.
2. die Stornierung des gesamten Events muss aufgrund eines
bundeslandesweit geltenden Beschlusses/Erlasses des für die
Genehmigung von Events zuständigen Ministeriums Ihres Bundeslandes
erfolgen. Die Anweisung zur Absage des gesamten Events muss dabei
konkret erteilt werden und den geplanten Zeitraum Ihrer Gruppe betreffen.
Die Erteilung einer Empfehlung zur Absage des Events oder eine
Delegierung der Entscheidung zur Durchführung oder Absage des Events
auf Ebene der Schulträger, Schulleitungen o. ä. durch das zuständige
Ministerium berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt.
Im Falle der Stornierung des gesamten Events aus einem oben genannten
Grund ist ein entsprechender Nachweis an die Campus für Bildung und
Sport gGmbH einzureichen. Außerdem müssen zum Zeitpunkt des
Rücktritts die genannten Maßnahmen konkret den gebuchten Zeitraum
umfassen. Grundsätzlich sind wir bemüht, das Event folglich auf einen
beliebigen Zeitpunkt (nach Verfügbarkeit von freien Kapazitäten, Personal
und Material) zu verschieben.
(5.2) Im Falle einer Stornierung, abseits der Pandemie-Regularien, gelten
folgende Bedingungen:
1. Sie können vor Eventbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Wir
empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
2. Bei Ihrem Rücktritt vom Vertrag oder wenn Sie das Event nicht antreten,
steht uns unter Verlust des Anspruchs auf den Rechnungspreis eine
angemessene Entschädigung entsprechend § 651h BGB zu, soweit der
Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in
dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung des Events oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände
unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des
Eventveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht
hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
3. Die Höhe der Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Rechnungspreis
und je nach Eventart wie folgt berechnet:
● bis zum 30. Tag vor Eventbeginn: 70% des Rechnungspreises
● ab 29. bis 4. Tag vor Eventbeginn: 50 % des Rechnungspreises
● ab 3. Tag vor Eventbeginn: 25 % des Rechnungspreises.
Grundsätzlich sind wir bemüht, jede Stornierung ausführlich zu prüfen und
eine individuelle Einzelfallentscheidung vorzunehmen sowie entsprechend
eine geeigneten Lösungsvorschlag zu unterbreiten.
(5.3) Änderungen der Zahlungsbedingungen sind nur nach vorheriger
Absprache der Vertragspartner möglich.
6. Änderungen der Teilnehmer*innenzahl und des
Projektzeitraumes
(6.1) Der Vertragspartner hat der Campus für Bildung und Sport gGmbH
die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer*innen spätestens zum
Vertragsabschluss mitzuteilen. Im Falle der Verminderung oder Erhöhung
von Teilnehmer*innenzahlen behalten wir uns eine Preisanpassung vor.
1. Eine Erhöhung der Teilnehmer*innenzahl ist bis zu 10 Werktage vor
dem Projektbeginn nach Absprache möglich. Dies bewirkt folglich eine
Erhöhung des Leistungspreises. Die bis dahin gemeldete
Teilnehmer*innenanzahl bleibt zahlbar und stellt die Grundlage für den
Gesamtpreis bzw. der Restzahlung dar.
2. Eine Verringerung der Teilnehmerzahl ist bis maximal 10 Werktage vor
Projektbeginn nach Absprache zulässig. Dies bewirkt folglich eine
Verringerung des Leistungspreises. Die bis dahin gemeldete
Teilnehmer*innenanzahl bleibt zahlbar und stellt die Grundlage für den
Gesamtpreis bzw. die Restzahlung dar.
3. Bei Verringerung der Teilnehmer*innenzahl nach Vertragsabschluss
erfolgt eine Gutschrift in Höhe von maximal -10% der Teilnehmer bezogen
auf die ursprünglich gemeldete Gesamtteilnehmerzahl, welche für
zukünftige Events eingelöst werden kann. (Erklärungsbeispiel: 80
gemeldete Teilnehmer, 15 Personen fallen kurzfristig aus; Gutschrift für
maximal 8 Personen für nächstes Event).
4. Eine Rückzahlung einzelner Teilnehmerbeiträge ist nur in
Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Campus für Bildung und
Sport gGmbH möglich.
(6.2) Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden für die
Projekte feste Startzeiten vereinbart. Falls sich der Projektbeginn durch ein
verspätetes Eintreffen des Vertragspartners verzögert, jedoch die
ursprünglich geplante Dauer (Verfügbarkeit vorausgesetzt) erwünscht ist
fallen Kosten von 30,00 Euro netto für jede angefangene halbe Stunde,
pro eingesetztem Trainer an. Sofern Zusatzkosten für Wartezeiten vom
Vertragspartner nicht akzeptiert werden oder aufgrund anderweitiger
Projekte keine Verlängerung möglich ist, wird das Projekt nur bis zum
vereinbarten Endpunkt durchgeführt. Der Vertragspartner ist in diesem
Fall nicht berechtigt, den Preis zu mindern. Wenn anderweitige
bzw.nachfolgende Projekte die Erbringung der vollständigen Leistung
nicht mehr ermöglichen, wird der komplette Preis des Projektes fällig. Der
Vertragspartner ist in diesem Fall nicht berechtigt, den Preis zu mindern.
7. Wetterbedingte Terminverschiebungen oder
Projektabbrüche
(7.1) Outdoor-Projekte sind in der Regel bei den meisten
Wetterbedingungen durchführbar. Sofern Outdoor-Projekte aus
Sicherheitsgründen bei absehbar extremen Wetterbedingungen (Gewitter,
Sturm, Hagel, Eis oder andere Naturgewalten) nicht durchgeführt werden
können, bieten wir zwei zeitnahe Ersatztermine (je nach Kapazitäten) oder
eine Schlechtwettervariante (je nach Kapazitäten) an. Terminvorschläge
können mit der Campus für Bildung und Sport gGmbH selbstverständlich
abgesprochen werden. Will der Vertragspartner keinen der angebotenen
Ersatztermine wahrnehmen, ist er dennoch zur Entrichtung des
vereinbarten Projektpreises verpflichtet. Das Gleiche gilt für den Fall, dass
ein Projekt nach seinem Beginn aufgrund schlechter Wetterbedingungen
aus Sicherheitsgründen unter- oder abgebrochen werden muss.
(7.2) Ein Rücktritt des Vertragspartners, welcher witterungsbedingt
erfolgt, ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der
Campus für Bildung und Sport gGmbH eine sichere Durchführung der in
dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungen gewährleistet werden kann.
8. Sicherheitsbestimmungen
(8.1) Die Sicherheit der Teilnehmer*innen, insbesondere der Kinder, hat
absolute Priorität bei allen Events der Campus für Bildung und Sport
gGmbH. Es muss gewährleistet sein, dass den Anweisungen des
Personals immer Folge geleistet wird. Wenn es trotz Ermahnungen zu
wiederholten Verstößen gegen die Anweisungen kommt, können einzelne
Teilnehmer*innen umgehend in Abstimmung mit den Pädagog*innen
ausgeschlossen werden.
(8.2) Teilnehmer*innen, die am Event unter dem Einfluss von Alkohol,
Drogen, reaktionsmindernden Medikamenten oder dergleichen stehen,
müssen aus Sicherheitsgründen ebenfalls von dem Event ausgeschlossen
werden und auf Kosten der Eltern abgeholt werden.
(8.3) Bei Aktivprojekten ist es erforderlich, dass die Teilnehmer*in über
eine gewisse körperliche Fitness verfügen und keine gesundheitlichen
Beschwerden vorliegen. Sollte sich ein Teilnehmer*in im Laufe des
Projektes unwohl und/oder krank fühlen, muss er selbstständig auf die
(weitere) Teilnahme verzichten. Er hat – gegebenenfalls nach Konsultation
eines Arztes – selbst zu beurteilen, ob er die gesundheitlichen
Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Projekt hat.
(8.4) Bei Projekten auf oder im Wasser setzen wir voraus, dass die
Teilnehmer*in über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen. Wir
empfehlen, die bereitgestellten Schwimmhilfen zu tragen. Kinder bis 14
Jahre sind zum Tragen einer Schwimmweste verpflichtet. Auch für ältere
Kinder empfehlen wir das Tragen einer Schwimmweste. Die
Erziehungsberechtigten werden darüber in Kenntnis gesetzt und eine
Teilnahme setzt ausdrücklich die Einverständnis der
Erziehungsberechtigten voraus. Der Betreuungsschlüssel variiert je nach
Projektart und Voraussetzungen der Teilnehmenden von 1 zu 10 bis 1 zu
30. Bei Projekten wie z. B. Fahrradtouren oder Klettern besteht
grundsätzlich eine Helmpflicht. Als Grundlage für diese Regelung gelten
die auf der Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten
angegebenen Informationen. Falls dem/der Lehrer/in Schüler/innen
bekannt sind, die keine guten Schwimmkenntnisse oder z. B. Ängste
vorweisen, hat dieser vor dem Programm das Personal vor Ort darauf
hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Das gleiche gilt für Erkrankungen,
Beeinträchtigungen und Verletzungen.
(8.5) Der Vertragspartner wird die Teilnehmer*innen auf die
Sicherheitsbestimmungen hinweisen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene
Gefahr. Teilnehmer*innen unter 18 Jahren benötigen das schriftliche
Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
(8.6) Weitere Angaben sind auch in unserem aktuellen
Kinderschutzkonzept nachzulesen. Dieses finden Sie auf unserer Webseite
oder wird Ihnen auf Nachfrage zugesendet.
9. Gewährleistung und Pflichten der CBS
Wir leisten Gewähr für die auftragsgemäße Ausführung des uns
erteilten Auftrages und sichern eine ausreichende, gesetzlich
vorgeschriebene Absicherung der Teilnehmer*innen / Vertragspartner zu.
10. Haftung der CBS
(10.1) Die Campus für Bildung und Sport gGmbH haftet für:
● eine gewissenhafte Projektvorbereitung und -abwicklung,
● die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungen Dritter,
● die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistungen.
(10.2) Die Teilnahme an unseren Projekten erfolgt grundsätzlich auf
eigene Gefahr. Die Campus für Bildung und Sport gGmbH haftet insoweit
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrerseits.
(10.3) Im Falle der zwingenden Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist
unsere Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
(10.4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer
Erfüllungsgehilfen.
11. Beschränkung der Haftung
(11.1) Die Campus für Bildung und Sport gGmbH haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten
Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung
gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich die
Campus für Bildung und Sport gGmbH dem Vertragspartner gegenüber
hierauf berufen.
(11.2) Für mitgeführte persönliche Gegenstände übernimmt der
Vertragspartner die Haftung. Die Campus für Bildung und Sport gGmbH
übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrerseits.
12. Mitwirkungspflicht/Schäden durch
Vertragspartner und Gäste
(12.1) Der Vertragspartner/Gast ist verpflichtet, bei auftretenden
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich an
die Campus für Bildung und Sport gGmbH weiterzuleiten.
(12.2) Dem Ausbildungs-, Schulungs- und Führungspersonal vor Ort ist
Folge zu leisten. Eine detaillierte Einweisung in die Materialhandhabung
und Handlungsweisen kann Bestandteil jeder Veranstaltung sein, sofern
diese erforderlich ist.
(12.3) Der Vertragspartner hat alle über ihn angemeldeten Personen über
den Inhalt dieser allgemeinen Bedingungen vor Veranstaltungsbeginn in
Kenntnis zu setzen. Alternativ stehen die AGB/AVB online zur Verfügung.
(12.4) Für entstandene Schäden durch mittelbar oder unmittelbarbeteiligte
Personen des Vertragspartners an Gegenständen/Gebäuden/Fahrzeugen
von der Campus für Bildung und Sport gGmbH oder an Gegenständen/
Gebäuden/Fahrzeugen beauftragter Partner, haftet der
Vertragspartner/Teilnehmer*in für deren notwendige Wiederherstellung/
Schadensbeseitigung/ Reinigung.
13.Schlussbestimmungen
(13.1) Alle Vereinbarungen, die zwischen der Campus für Bildung und
Sport gGmbH und dem Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit einem
Vertragsschluss über Leistungen der Campus für Bildung und Sport
gGmbH getroffen werden, sind in dem Vertrag und in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht.
(13.2) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(13.3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig, soweit gesetzlich
zulässig.
(13.4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
Stand: November 2024
