Allgemeine Geschäftsbedingungen und Veranstaltungsbedingungen (folgend AGB/AVB)

Sehr geehrte/r Vertragspartner/in, wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote entschieden haben. Bitte lesen Sie sich unsere AGB/AVB sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.

1. Geltungsbereich

(1.1) Die vorliegenden AGB/AVB gelten für alle von der Campus für Bildung & Sport gGmbH für die Vertragspartner durchgeführten Projekte. Diese AGB/AVB gelten nicht für Reiseveranstaltungen im Sinne des §651a BGB.

Die AGB für die Sommercamps der Campus für Bildung & Sport gGmbH finden Sie unter https://ministerium-fuer-abenteuer.de/agb-sommercamps/

Diese AGB/AVB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Veranstaltungen mit demselben Vertragspartner, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AGB/AVB werden wir den Vertragspartner in jedem Fall unverzüglich informieren.

(1.2) Diese AGB/AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(1.3) Die im Einzelfall getroffenen, individuellen Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB/AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch uns erforderlich.

(1.4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB/AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Geltungsbereich des Angebots

(2.1) Unsere Kostenvoranschläge (Angebote) verlieren nach 10 Werktagen ihre Gültigkeit. Nach Ablauf der 10 Werktage ist eine Gewährung des vereinbarten Termins sowie die Gewährung sonstiger Vereinbarungen nur nach erneuter Rücksprache möglich.

3. Vertragsgrundlagen und Vertragsabschluss

(3.1) Die Angebote der Campus für Bildung und Sport gGmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht durch schriftliche Bestätigung das Vertragsangebot verbindlich abgegeben wurde. Die Annahme des Angebots muss durch die Vertragspartner/innen binnen 10 Werktagen durch schriftliche Zusage erfolgen. Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot des Vertragspartners. Es steht der Campus für Bildung und Sport gGmbH frei, dieses anzunehmen oder abzulehnen.

(3.2) Die Buchung eines Projektes bei der Campus für Bildung und Sport gGmbH muss schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Der Vertragspartner versichert hierbei, sowohl im eigenen Namen als auch im Namen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer*innen zu handeln.

(3.3) Nachträgliche Änderungen der Vertragsinhalte sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich und nach Rücksprache mit der Campus für Bildung und Sport gGmbH vereinbart werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(4.1) Bei Annahme des Angebots ist spätestens 10 Werktage nach Vertragsabschluss der Gesamtpreis fällig, in Ausnahmefällen spätestens 5 Werktage nach dem durchgeführten Angebot.

(4.2) Für jedes Projekt mit einem Gesamtkostenbudget ab 2.500,00 € ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vertraglich vereinbarten Leistungspreises bis zu 10 Werktage nach Vertragsunterzeichnung/Auftragsbestätigung fällig. Der restliche Betrag der vereinbarten Gesamtkosten ist nach Rechnungslegung zum vereinbarten Zahlungstermin, spätestens 4 Wochen vor Projektstart, vollständig zu begleichen. Sollte das Projekt durch Dritte (z.B. staatliche Fördergelder, etc.) finanziert werden und eine vorherige Anzahlung bzw. vollständige Vorauszahlung nicht möglich sein, verpflichtet sich der Vertragspartner sich unverzüglich mit der Campus für Bildung und Sport gGmbH in Verbindung zu setzen.

(4.3) Bei Vertragsabschluss für Projekttage erfolgt die Zahlung ausschließlich per Überweisung auf das unten angegebene Konto unter Angabe der Rechnungsnummer. Der Rechnungsbetrag muss in einem Gesamtbetrag überwiesen werden.

Empfänger: Campus für Bildung und Sport gGmbH
Bank: Sparkasse Leipzig
IBAN: DE68 8605 5592 1090 2210 76
BIC: WELADE8LXXX
Bei Vertragsabschluss für Projektwochen erfolgt die Zahlung ausschließlich per Überweisung auf das unten angegebene Konto unter Angabe der Rechnungsnummer und zusätzlich, bei Zahlung durch die Erziehungsberechtigten, unter Namensnennung des Kindes . Der Rechnungsbetrag muss in einem Gesamtbetrag überwiesen werden.

Empfänger: Campus für Bildung und Sport gGmbH
Bank: Sparkasse Leipzig
IBAN: DE18 8605 5592 1090 2858 99
BIC: WELADE8LXXX

(4.4) Barzahlungen sind nicht möglich.

(4.5) Für die finale Rechnungslegung ist die auf der Auftragsbestätigung ausgemachte Teilnehmer*innenzahl verbindlich. Diese ist auch im Fall von
weniger Teilnehmer*innen am Projekttag für die Rechnungslegung bindend; zusätzliche Teilnehmer*innen werden auf der Basis des Angebots nachträglich berechnet (siehe dazu auch 6.2).

(4.6) Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Campus für Bildung und Sport gGmbH eine Mahngebühr von 7,50 € verlangen. Ebenso können zusätzliche Säumniszuschläge erhoben werden.

5. Rücktritt vom Vertrag durch den/die Kunden/Kundin

(5.1) Stornierungsbedingungen Sonder-AGB für Corona Ist aufgrund behördlicher Anordnungen im Rahmen einer Pandemie (aktuell Corona) das Projekt nicht durchzuführen, bietet CBS für alle Vertragspartner eine Sonderregelung an. Mit dieser Sonderregelung können Sie Ihr bei uns gebuchtes Projekt kostenfrei stornieren.
Bitte beachten Sie hierzu folgende Bedingungen:
1. das Event muss insgesamt infolge infektionsschutzrechtlicher Verbote oder Auflagen im Heimat- und / oder Eventzielort undurchführbar sein.
Eventuelle Quarantänemaßnahmen gegenüber einzelnen Teilnehmern des Events berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung.
2. die Stornierung des gesamten Events muss aufgrund eines bundeslandesweit geltenden Beschlusses/Erlasses des für die Genehmigung von Events zuständigen Ministeriums Ihres Bundeslandes erfolgen. Die Anweisung zur Absage des gesamten Events muss dabei konkret erteilt werden und den geplanten Zeitraum Ihrer Gruppe betreffen. Die Erteilung einer Empfehlung zur Absage des Events oder eine Delegierung der Entscheidung zur Durchführung oder Absage des Events auf Ebene der Schulträger, Schulleitungen o. ä. durch das zuständige Ministerium berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt.
Im Falle der Stornierung des gesamten Events aus einem oben genannten Grund ist ein entsprechender Nachweis an die Campus für Bildung und Sport gGmbH einzureichen. Außerdem müssen zum Zeitpunkt des Rücktritts die genannten Maßnahmen konkret den gebuchten Zeitraum umfassen. Grundsätzlich sind wir bemüht, das Event folglich auf einen beliebigen Zeitpunkt (nach Verfügbarkeit von freien Kapazitäten, Personal und Material) zu verschieben.

(5.2) Im Falle einer Stornierung, abseits der Pandemie-Regularien, geltenfolgende Bedingungen:
1. Sie können vor Eventbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
2. Bei Ihrem Rücktritt vom Vertrag oder wenn Sie das Event nicht antreten, steht uns unter Verlust des Anspruchs auf den Rechnungspreis eine angemessene Entschädigung entsprechend § 651h BGB zu, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung des Events oder dieBeförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Eventveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
3. Die Höhe der Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Rechnungspreis und je nach Eventart wie folgt berechnet:
● bis zum 20. Tag vor Eventbeginn: 20% des Rechnungspreises
● ab 19. bis 10. Tag vor Eventbeginn: 50 % des Rechnungspreises
● ab 9. bis 4. Tag vor Eventbeginn: 75 % des Rechnungspreises
● ab 3. Tag vor Eventbeginn: 90 % des Rechnungspreises.
Grundsätzlich sind wir bemüht, jede Stornierung ausführlich zu prüfen und eine individuelle Einzelfallentscheidung vorzunehmen sowie entsprechend eine geeigneten Lösungsvorschlag zu unterbreiten.

(5.3) Änderungen der Zahlungsbedingungen sind nur nach vorheriger Absprache der Vertragspartner möglich.

6. Änderungen der Teilnehmer*innenzahl und des Projektzeitraumes

(6.1) Der Vertragspartner hat der Campus für Bildung und Sport gGmbH die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer*innen spätestens zum
Vertragsabschluss mitzuteilen. Im Falle der Verminderung oder Erhöhung von Teilnehmer*innenzahlen behalten wir uns eine Preisanpassung vor.
1. Eine Erhöhung der Teilnehmer*innenzahl ist bis zu 10 Werktage vor dem Projektbeginn nach Absprache möglich. Dies bewirkt folglich eine Erhöhung des Leistungspreises. Die bis dahin gemeldete Teilnehmer*innenanzahl bleibt zahlbar und stellt die Grundlage für den Gesamtpreis bzw. der Restzahlung dar.
2. Eine Verringerung der Teilnehmerzahl ist bis maximal 10 Werktage vor Projektbeginn nach Absprache zulässig. Dies bewirkt folglich eine Verringerung des Leistungspreises. Die bis dahin gemeldete Teilnehmer*innenanzahl bleibt zahlbar und stellt die Grundlage für den Gesamtpreis bzw. die Restzahlung dar.
3. Bei Verringerung der Teilnehmer*innenzahl nach Vertragsabschluss erfolgt eine Gutschrift in Höhe von maximal -10% der Teilnehmer bezogen auf die ursprünglich gemeldete Gesamtteilnehmerzahl, welche für zukünftige Events eingelöst werden kann. (Erklärungsbeispiel: 80 gemeldete Teilnehmer, 15 Personen fallen kurzfristig aus -> Gutschrift für maximal 8 Personen für nächstes Event).
4. Eine Rückzahlung einzelner Teilnehmerbeiträge ist nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Campus für Bildung und Sport gGmbH möglich.

(6.2)Je nach Projekt gibt es eine Mindestteilnehmer*innenzahl, aus welcher sich der Mindestpreis des Events berechnet. Auch wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erfüllt wird, ist dieser Preis bindend. Die Mindestteilnehmerzahlen sind in den Beschreibungen der Projekte ersichtlich. Wir behalten uns vor, einen individuell festgelegten Preisaufschlag für Kleingruppen zu berechnen.
(6.3) Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden für die Projekte feste Startzeiten vereinbart. Falls sich der Projektbeginn durch ein verspätetes Eintreffen des Vertragspartners verzögert, jedoch die ursprünglich geplante Dauer (Verfügbarkeit vorausgesetzt) erwünscht ist fallen Kosten von 30,00 Euro netto für jede angefangene halbe Stunde, pro eingesetztem Trainer an. Sofern Zusatzkosten für Wartezeiten vom Vertragspartner nicht akzeptiert werden oder aufgrund anderweitiger Projekte keine Verlängerung möglich ist, wird das Projekt nur bis zum vereinbarten Endpunkt durchgeführt. Der Vertragspartner ist in diesem Fall nicht berechtigt, den Preis zu mindern. Wenn anderweitige bzw.nachfolgende Projekte die Erbringung der vollständigen Leistung nicht mehr ermöglichen, wird der komplette Preis des Projektes fällig. Der Vertragspartner ist in diesem Fall nicht berechtigt, den Preis zu mindern.

7. Wetterbedingte Terminverschiebungen oder Projektabbrüche

(7.1) Outdoor-Projekte sind in der Regel bei den meisten Wetterbedingungen durchführbar. Sofern Outdoor-Projekte aus Sicherheitsgründen bei absehbar extremen Wetterbedingungen (Gewitter, Sturm, Hagel, Eis oder andere Naturgewalten) nicht durchgeführt werden können, bieten wir zwei zeitnahe Ersatztermine (je nach Kapazitäten) oder eine Schlechtwettervariante (je nach Kapazitäten) an. Terminvorschläge können mit der Campus für Bildung und Sport gGmbH selbstverständlich abgesprochen werden. Will der Vertragspartner keinen der angebotenen Ersatztermine wahrnehmen, ist er dennoch zur Entrichtung des vereinbarten Projektpreises verpflichtet. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Projekt nach seinem Beginn aufgrund schlechter Wetterbedingungen aus Sicherheitsgründen unter- oder abgebrochen werden muss.

(7.2) Ein Rücktritt des Vertragspartners, welcher witterungsbedingt erfolgt, ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der Campus für Bildung und Sport gGmbH eine sichere Durchführung der in dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungen gewährleistet werden kann.

8. Sicherheitsbestimmungen

(8.1) Die Sicherheit der Teilnehmer*innen, insbesondere der Kinder, hat absolute Priorität bei den Events der Campus für Bildung und Sport gGmbH. Es muss gewährleistet sein, dass den Anweisungen des Personals immer Folge geleistet wird. Wenn es trotz Ermahnungen zu wiederholten Verstößen gegen die Anweisungen kommt, können einzelne Teilnehmer*innen umgehend ausgeschlossen werden.

(8.2) Teilnehmer*innen, die am Projekttag unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, reaktionsmindernden Medikamenten oder dergleichen stehen, müssen aus Sicherheitsgründen ebenfalls von dem Event ausgeschlossen werden.

(8.3) Bei Aktivprojekten ist es erforderlich, dass die Teilnehmer*in über eine gewisse körperliche Fitness verfügen und keine gesundheitlichen Beschwerden vorliegen. Sollte sich ein Teilnehmer*in im Laufe des Projektes unwohl und/oder krank fühlen, muss er selbstständig auf die (weitere) Teilnahme verzichten. Er hat – gegebenenfalls nach Konsultationeines Arztes – selbst zu beurteilen, ob er die gesundheitlichenVoraussetzungen zur Teilnahme an dem Projekt hat.

(8.4) Bei Projekten auf oder im Wasser setzen wir voraus, dass dieTeilnehmer*in schwimmen können. Wir empfehlen, die bereitgestellten Schwimmhilfen zu tragen. Kinder bis 14 Jahre sind zum Tragen einer Schwimmweste verpflichtet. Bei Projekten wie z. B. Fahrradtouren besteht grundsätzlich eine Helmpflicht. Als Grundlage für diese Regelung gelten die auf der Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten angegebenen Informationen. Falls dem/der Lehrer/in Schüler/innen bekannt sind, die keine guten Schwimmkenntnisse oder z. B. Ängste vorweisen, hat dieser vor dem Programm das Personal vor Ort darauf hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.

(8.5) Der Vertragspartner wird die Teilnehmer*innen auf die Sicherheitsbestimmungen hinweisen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Teilnehmer*innen unter 18 Jahren benötigen das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

9. Gewährleistung und Pflichten der CBS

(9.1) Wir leisten Gewähr für die auftragsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages und sichern eine ausreichende, gesetzlich vorgeschriebene Absicherung der Teilnehmer*innen / Vertragspartner zu.

10. Haftung der CBS

(10.1) Die Campus für Bildung und Sport gGmbH haftet für:
● eine gewissenhafte Projektvorbereitung und -abwicklung,
● die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungen Dritter,
● die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

(10.2) Die Teilnahme an unseren Projekten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Campus für Bildung und Sport gGmbH haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrerseits.

(10.3) Im Falle der zwingenden Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(10.4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

11. Beschränkung der Haftung

(11.1) Die Campus für Bildung und Sport gGmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich die Campus für Bildung und Sport gGmbH dem Vertragspartner gegenüber hierauf berufen.

(11.2) Für mitgeführte persönliche Gegenstände übernimmt der Vertragspartner die Haftung. Die Campus für Bildung und Sport gGmbH übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrerseits.

12. Mitwirkungspflicht/Schäden durch Vertragspartner und Gäste

(12.1) Der Vertragspartner/Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich an die Campus für Bildung und Sport gGmbH weiterzuleiten.

(12.2) Dem Ausbildungs-, Schulungs- und Führungspersonal vor Ort ist Folge zu leisten. Eine detaillierte Einweisung in die Materialhandhabung und Handlungsweisen kann Bestandteil jeder Veranstaltung sein, sofern diese erforderlich ist.

(12.3) Der Vertragspartner hat alle über ihn angemeldeten Personen über den Inhalt dieser allgemeinen Bedingungen vor Veranstaltungsbeginn in Kenntnis zu setzen. Alternativ stehen die AGB/AVB online zur Verfügung.

(12.4) Für entstandene Schäden durch mittelbar oder unmittelbarbeteiligte Personen des Vertragspartners an Gegenständen/Gebäuden/Fahrzeugen von der Campus für Bildung und Sport gGmbH oder an Gegenständen/ Gebäuden/Fahrzeugen beauftragter Partner, haftet der Vertragspartner/Teilnehmer*in für deren notwendige Wiederherstellung/ Schadensbeseitigung/ Reinigung.

13.Schlussbestimmungen

(13.1) Alle Vereinbarungen, die zwischen der Campus für Bildung und Sport gGmbH und dem Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss über Leistungen der Campus für Bildung und Sport gGmbH getroffen werden, sind in dem Vertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(13.2) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(13.3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig, soweit gesetzlich zulässig.

(13.4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Stand: September 2022